Gerne berate ich als Anwalt zu steuerrechtlichen Fragestellungen, wobei wir, sofern notwendig, auch auf ein Netzwerk von spezialisierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zurückgreifen können.
Der Rechtsbereich des Gesellschaftsrechts beinhaltet die Regelungen privatrechtlicher Personenvereinigungen und Körperschaften, die durch den Zusammenschluss natürlicher und/oder juristischer Personen entstehen, die einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Das Gesellschaftsrecht regelt sowohl die Rechte und Pflichten der Gesellschafter im Verhältnis zur Gesellschaft sowie untereinander als auch die Rechtsbeziehungen im Innenverhältnis der Gesellschaft. Im Vordergrund stehen dabei Gestaltungen hinsichtlich der Haftung – im Innen- und Außenverhältnis gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft gleichermaßen – von Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie die Möglichkeiten zur Einflussnahme einzelner Personen im Gesamtgeflecht der Gesellschaft.
Mein Leistungsspektrum im Bereich Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere:
Die Gesellschaftsgründung steht im Vordergrund der unternehmerischen Tätigkeit im Mehrpersonenverhältnis. Im Rahmen der Gründung berate ich Sie bei der Auswahl der geeignetsten Rechtsform. Hierbei beziehen wir sofern notwendig Ihre oder Steuerberater aus meinem Netzwerk in den Gründungsprozess mit ein. Ich zeige Ihnen die Vor- und Nachteile der Personengesellschaften (wie beispielsweise GbR, oHG, KG), der Kapitalgesellschaften (wie etwa UG, GmbH und AG) als auch möglicher Mischformen (wie GmbH & Co. KG) auf und gestalte im Einklang Ihrer Interessen und Bedürfnisse die Gesellschaftsverträge. Dabei sind selbstverständlich auch die mit der individuellen unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Risiken sowie die steuerlichen Rahmenbedingungen von essentieller Bedeutung.
Wesentlicher Teil der gesellschaftsrechtlichen Beratung ist zudem die laufende Beratung von Geschäftsführern und Managern im Rahmen der täglichen Geschäftspraxis. Ich berate GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Aufsichtsräte und Unternehmen in allen Rechtsangelegenheiten rund um das Management des Unternehmens. Zu meinen Kompetenzen zählt dabei die Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen und Managementbeteiligungsverträgen, insbesondere ESOP und VSOP. Darüber hinaus entwickle ich nach Ihren Bedürfnissen Strategien zur Haftungsvermeidung der Geschäftsführung, stehe Ihnen bei Konflikten zur Seite und setze sofern notwendig Ihre Ansprüche außergerichtlich als auch gerichtlich durch.
Vor der Tatsache, dass es in der täglichen Praxis zu Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei oder mehreren Unternehmern kommen kann, sollte sich nicht verschlossen werden. Vielmehr gehören Konflikte innerhalb von Mehrpersonenverhältnissen zur wiederkehrenden Praxis – unabhängig davon, ob es sich um ein Start-Up oder eine seit Jahrzehnten operativ tätige Gesellschaft handelt. Streitpunkte sind dabei regelmäßig Pflichtverletzungen sowie Wettbewerbsverbote von Geschäftsführern und Gesellschaftern, Informationsrechte von Gesellschaftern und Abfindungen im Falle des Ausscheidens einzelner Gesellschafter. Im Vordergrund stehen dabei in nicht wenigen Fällen die persönlichen Belange der Gesellschafter oder Geschäftsführer.
Um das Konfliktpotential von vornherein zu minimieren, sollten Sie sich präventiv rechtlich beraten lassen. Hierbei eröffnet das Gesellschaftsrecht verschiedene Gestaltungsoptionen, um einzelne Streitigkeiten direkt zu vermeiden. Gerne berate ich Sie präventiv als auch im Rahmen eines sich anbahnenden Konfliktes innerhalb der Gesellschaft.
Teilweise ist jedoch auch ein Gesellschafterstreit oder sonstiger Konflikt innerhalb der Gesellschaft unumgänglich – in diesem Fall ist die Beratung durch einen strategisch versierten Rechtsanwalt oft von wesentlicher Bedeutung. In solchen Phasen der Auseinandersetzung unterstütze ich Sie dabei, Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten und Ansprüche durchzusetzen.
Einen weiteren wesentlichen Teilbereich des Gesellschaftsrecht stellt der Bereich von Unternehmenstransaktionen dar. Diese werden häufig unter der Abkürzung M&A, ausgeschrieben Mergers & Acquisitions, gefasst. Hierzu zählen insbesondere Fälle des Unternehmenskauf und -verkauf als auch solche, in denen eine Gesellschaft aufgespalten, umgewandelt oder mit einer anderen Gesellschaft verschmolzen werden soll. Hinsichtlich des Unternehmenskauf wird dabei vor allem zwischen den Fällen einer Übergang der einzelnen Vermögenswerte der Gesellschaft im Rahmen eines sogenannten Asset-Deals und einer Übertragung der Geschäftsanteile der Gesellschaft im Rahmen eines Share-Deals differenziert.
Ich berate Sie, sofern notwendig auch unter Hinzuziehung von Partner-Kanzleien im Bereich Steuer und Recht, umfasend im Kontext von Unternehmenstransaktionen. Hierbei gestalte und verhandle ich nach Ihren Bedürfnissen zunächst die transaktionsvorbereitende Dokumente, wie insbesondere:
Darüber hinaus führe ich punktuell die rechtliche Due-Diligence für Sie durch. Schließlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Verhandlungen der weitergehenden Vertragsdokumente, wie etwa dem Geschäftsanteilskaufvertrag (Share-Purchase-Agreement, SPA), zur Seite und gestalte diese bei Bedarf aus.
Influencer haben eine große Reichweite, hohe Followerzahlen und eine einflussreiche Präsenz in den Sozialen Medien.
Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts regelt die Gründung, das Handeln sowie die Auflösung von Gesellschaften.
Das Sportrecht umfasst das von Sportverbänden und -vereinen aufgestellte, zivilrechtliche Regelwerk für eine bestimmte Sportart.
Ein Startup beschreibt im Grunde ein neu gegründetes Unternehmen.
Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen, die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen von Verträgen regeln.