Gerne berate ich Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens. Hierbei greife ich auf ein deutschlandweites Netzwerk an Partner in den Bereichen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Investoren zurück.
Das allgemeine Vertragsrecht im Bereich des Zivilrechts umfasst diverse Rechtsbereiche. Hierzu zählen insbesondere das Arbeitsrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Kaufrecht sowie das Mietrecht. Verträge sind für Geschäftsbeziehungen von essentieller Bedeutung und sollten aus Gründen der Rechtssicherheit stets schriftlich vereinbart werden. Hierbei stehe ich Ihnen umfassend zur Seite.
Mein Leistungsspektrum umfasst die Vertragsgestaltung und -prüfung sowie die Durchsetzung von Ansprüchen aus bestehenden Verträgen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind aus dem heutigen Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Sie stellen Grundlage von einer Vielzahl von Vertragsverhältnissen dar und vereinfachen den Rechtsverkehr. Dennoch ist die Ausgestaltung der AGB rechtlich gesehen stark reguliert. Neben dem Gesetz ist stets die aktuelle Rechtsprechung in der konkreten Fallgestaltung zu würdigen. Hieraus rührt, dass AGB in wiederkehrenden Abständen auf ihre Gültigkeit zu prüfen und bei Bedarf anzupassen sind.
Ich berate Sie umfassend im Bereich von allgemeinen Geschäftsbedingungen und gestalte diese nach Ihren Vorgaben, wobei die tatsächlichen Ansätze eine rechtliche Lösung finden.
Arbeitsverhältnisse finden ihre Rechte und Pflichten in Arbeitsverträgen. Eine pointierte und interessengerechte sowie individuelle Ausgestaltung kann Streitigkeiten vorbeugen und ist Imstande die wesentlichen Rahmenbedingungen abschließend zu regeln. Gleichwohl stellt der Gesetzgeber, nicht zuletzt durch das Nachweisgesetz, stets neue Anforderungen an die Arbeitgeber. Um einen maßgeschneiderten und gleichzeitig rechtlich standhaften Arbeitsvertrag zu erarbeiten, ist rechtlicher Beistand regelmäßig unumgänglich. Gerne berate ich Sie umfassend im Kontext der Vertragsverhandlungen und gestalte die von Ihnen benötigten Arbeitsverträge. Hierbei reicht mein Leistungsspektrum vom Vertrag für eine geringfügige Beschäftigung bis hin zum Vorstandsvertrag mitsamt den einschlägigen Anlagen und Nebenvereinbarungen.
Zum Bereich des Handelsrechts zählen dabei vor allem Franchiseverträge mitsamt der notwendigen vor- und nachbereitenden Dokumentation wie etwa Geheimhaltungsvereinbarungen und Vertriebsverträge, insbesondere Vertragshändlerverträge und Handelsvertreterverträge.
Gesellschaftsrechtliche Verträge sind Einfallstor einer jeden unternehmerischen Tätigkeit. Vor allem die individuelle und zweckmäßige Gestaltung des Gesellschaftsvertrages darf nicht unterschätzt werden. Mein Leistungsspektrums im Bereich Gesellschaftsrecht sehen Sie hier.
Einen weiteren wesentlichen Bereich des Vertragsrechts stellt das Mietrecht dar. Dieses ist wiederum unterteilt in Mietverhältnisse über Wohnraum und Gewerbliche Räume. Das Mietrecht weist eine relativ komplexe Struktur auf und wird regelmäßig vom Gesetzgeber angepasst. Zudem sind gehäuft auch weitere Rechtsnormen von nicht unwesentlicher Bedeutung, sodass die Vertragsgestaltung nicht unterschätzt werden sollte. Neben der Vertragsgestaltung im privaten und gewerblichen Bereich, setze ich auch Ihre mietrechtlichen Ansprüche außergerichtlich sowie gerichtlich durch.
Verträge haben in der Regel Leistung und Gegenleistung zum Gegenstand. In den meisten Fällen ist eine der Leistungen monetärer Natur. Gleichwohl sind Verträge oft derart ausgestaltet, dass die Partei, welche die Geldleistung zu leisten hat, (zum Teil) in Vorleistung zu gehen hat. Dies hat regelmäßig Finanzierungsaspekte der jeweils anderen Vertragspartei als Hintergrund. Nichtsdestotrotz hat die eine Partei das Leistungsrisiko zu tragen, während die andere Partei das Risiko eines Zahlungsausfalls zu tragen hat. Es lässt sich somit ein Konflikt feststellen, welcher – auch aus Gründen der Vertrauensstärkung zwischen den Parteien – zu lösen ist.
Insbesondere berate ich umfassend in den Bereichen Venture Capital-Transaktionen und sonstigen Finanzierungsformen, wie etwa Wandeldarlehen. Gleichwohl erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen geeignete Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zur Intensivierung und Bindung Ihrer Fachkräfte und Leistungsträger. Sofern benötigt wird hierbei auf das bestehende Netzwerk zu (inter-)nationalen Recht- und Steuerkanzleien zurückgegriffen.
Ich berate nicht nur die Gründer und Investoren, sondern auch die Mitarbeiter von Start-Ups, in arbeitsvertraglichen Fragestellungen rund um ihren Arbeitsvertrag oder etwaige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme wie ESOP oder VSOP. Letztere beinhalten regelmäßig diverse Regelungen, welche im Idealfall durch einen fachkundigen Rechts- und/oder Steuerberater geprüft werden sollten.
Influencer haben eine große Reichweite, hohe Followerzahlen und eine einflussreiche Präsenz in den Sozialen Medien.
Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts regelt die Gründung, das Handeln sowie die Auflösung von Gesellschaften.
Das Sportrecht umfasst das von Sportverbänden und -vereinen aufgestellte, zivilrechtliche Regelwerk für eine bestimmte Sportart.
Ein Startup beschreibt im Grunde ein neu gegründetes Unternehmen.
Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen, die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen von Verträgen regeln.