Mein Leistungsspektrum im Bereich des Sportrechts fokussiert sich auf die Bereiche Sponsoring, Sportler- und Vereinsmanagement sowie mediale Verträge, wie etwa Werbeleistungen und Lizenzrechte.
Der Rechtsbereich des Sportrechts ist deutlich umfangreicher, als man auf den ersten Anblick mutmaßen könnte. Er vereint zahlreiche Rechtsgebiete miteinander, zu welchen insbesondere das Vereinsrecht, das Arbeits- und Gesellschaftsrecht sowie das allgemeine Vertragsrecht zählen Er beinhaltet jedoch auch das Medien- und Entertainmentrecht, das Markenrecht, das Urheberrecht sowie das Wettbewerbsrecht. Vor allem ist es aber auch die seit Jahren ansteigende Bedeutung der sozialen Medien im Kontext des Profisports, die dazu führt, dass stets neue Lebensbereiche erschlossen werden, die einer rechtlichen Regelung bedürfen.
Ich unterstütze nationale sowie internationale Fußballvereine, Trainer und Profisportler aller Bereiche, im Rahmen des Tagesgeschäftes sowie in Transferphasen. Dabei profitieren Mandanten von meiner Expertise im Bereich des Sportrechts sowie von meinem persönlichen Netzwerk in der Branche. Gleichwohl unterstütze und berate ich auch Sportler im Bereich des Social-Media-Auftritts sowie etwaiger Kooperationen bzw. Werbedienstleistungen. Hierbei wird auf das umfangreiche rechtliche Know-how zurückgegriffen, welches auch im Bereich der Influencer und sonstigen Personen des öffentlichen Lebens seinen Niederschlag findet.
Mein Leistungsspektrum im Bereich des Sportrechts fokussiert sich dabei auf die Bereiche Sponsoring, Sportler- und Vereinsmanagement sowie mediale Verträge, wie etwa Werbeleistungen und Lizenzrechte. Zu meinen Beratungsleistungen zählen dabei insbesondere:
Der Teilbereich des Reputationsmanagements ist neben den oben aufgeführten Teilbereichen einer der wichtigsten Teile des Sportrechts. Nicht nur durch die Bundesliga sondern auch durch internationale Meisterschaften wie die EM und WM bestätigt sich immer wieder aufs Neue, dass Sportler zunehmend auch eine nicht unbeachtliche Vorbildfunktion einnehmen, die durch die sozialen Medien an Bedeutung gewinnt. Dabei bilden die Fans der einzelnen Profisportler regelmäßig die markt- bzw. werberelevante Zielgruppe, wobei die Sportler mit ihrem Namen und ihrer Persönlichkeit gehäuft als eigene Marke wahrgenommen werden. Hierdurch gelingt es Profisportlern regelmäßig, Produkte namhafter Unternehmen oder auch eigene Produkte mit Erfolg zu vermarkten. Die Übergänge zur Tätigkeit eines Influencers sind dabei teilweise fließend. Gerade deshalb sollten auch die rechtlichen Besonderheiten im Rechtsbereich der Influencer beachtet werden. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist ein effizientes Reputationsmanagement aus rechtlicher Sicht durch einen fachkundigen Anwalt essentiell, um die positive Wahrnehmung der Fans und der übrigen Öffentlichkeit zu wahren. Einzelfälle bestätigen insoweit, dass gezielte Eingriffe Dritter einen beachtlichen und vor allem auch nachhaltigen Schaden hinsichtlich des Namens des einzelnen Sportler anrichten können.
Sollten Sie in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sein oder eine sonstige entsprechende Rechtsverletzung erleiden, setze ich Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch – sofern notwenig – gerichtlich durch. Ebenso vertrete und berate ich Sie im Kontext von design-, marken- und urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Influencer haben eine große Reichweite, hohe Followerzahlen und eine einflussreiche Präsenz in den Sozialen Medien.
Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts regelt die Gründung, das Handeln sowie die Auflösung von Gesellschaften.
Das Sportrecht umfasst das von Sportverbänden und -vereinen aufgestellte, zivilrechtliche Regelwerk für eine bestimmte Sportart.
Ein Startup beschreibt im Grunde ein neu gegründetes Unternehmen.
Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen, die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen von Verträgen regeln.