Gerne berate ich Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens in eine unternehmerische Aktivität umfassend von der Gründung an. Hierbei greife ich auf ein deutschlandweites Netzwerk an Partner in den Bereichen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Investoren sowie Erfahrungen im Start-Up-Sektor zurück.
Der Begriff der Start-Ups ist sehr weit zu fassen und wird von vielen Stellen auf unterschiedliche Art und Weise definiert. Gemeinsam haben Start-Ups hingegen die unternehmerische Umsetzung eines konkreten Vorhabens. Auch lassen sich gewisse Entwicklungsabschnitte und Problemstellungen rechtlicher und tatsächlicher Art von Start-Up-Unternehmen regelmäßig wiederfinden. Zu den Entwicklungsabschnitten von Start-Ups zählen zunächst die Unternehmensgründung, gefolgt von der Unternehmensführung in der täglichen Praxis, über Finanzierungsthematiken bis hin zu einem etwaigen Exit.
Gerne berate ich Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens in eine unternehmerische Aktivität umfassend von der Gründung an. Hierbei greife ich auf ein deutschlandweites Netzwerk an Partner in den Bereichen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Investoren sowie Erfahrungen im Start-Up-Sektor zurück.
Für Gründer ist zu beachten, dass diese als Gesellschafter und Geschäftsführer aufgrund geltender Sorgfalts- und Treuepflichten rechtlich verpflichtet sind, sich Rechtsrat einzuholen, falls ihr Wissen nicht ausreichen sollte, einzelne Rechtsfragen oder Verträge selbst in ihrer rechtlichen Tragweite zu verstehen.
Regelmäßig sind Start-Ups weniger liquiditätsstark als etablierte Unternehmen – gleichwohl besteht ein enormes Rechtsberatungsbedürfnis von Start-Up-Unternehmen im Zeitraum vor und während der Gründung. Um diesen Konflikt abzuschwächen und aus dem Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit biete ich Start-Ups vergünstigte Angebote für die notwendigen Rechtsdienstleistungen an. Dabei biete ich jungen Unternehmen sowohl vergünstigte Stundensätze bei meinen Zeithonoraren als auch attraktive Paketpreise für gängige Produkte und Beratungsleistungen an.
Insbesondere berate ich umfassend in den Bereichen Venture Capital-Transaktionen und sonstigen Finanzierungsformen, wie etwa Wandeldarlehen. Gleichwohl erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen geeignete Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zur Intensivierung und Bindung Ihrer Fachkräfte und Leistungsträger. Sofern benötigt wird hierbei auf das bestehende Netzwerk zu (inter-)nationalen Recht- und Steuerkanzleien zurückgegriffen.
Ich berate nicht nur die Gründer und Investoren, sondern auch die Mitarbeiter von Start-Ups, in arbeitsvertraglichen Fragestellungen rund um ihren Arbeitsvertrag oder etwaige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme wie ESOP oder VSOP. Letztere beinhalten regelmäßig diverse Regelungen, welche im Idealfall durch einen fachkundigen Rechts- und/oder Steuerberater geprüft werden sollten.
Influencer haben eine große Reichweite, hohe Followerzahlen und eine einflussreiche Präsenz in den Sozialen Medien.
Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts regelt die Gründung, das Handeln sowie die Auflösung von Gesellschaften.
Das Sportrecht umfasst das von Sportverbänden und -vereinen aufgestellte, zivilrechtliche Regelwerk für eine bestimmte Sportart.
Ein Startup beschreibt im Grunde ein neu gegründetes Unternehmen.
Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen, die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen von Verträgen regeln.