Anwalt Startup

Gerne berate ich Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens in eine unternehmerische Aktivität umfassend von der Gründung an. Hierbei greife ich auf ein deutschlandweites Netzwerk an Partner in den Bereichen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Investoren sowie Erfahrungen im Start-Up-Sektor zurück.

Startups

Der Begriff der Start-Ups ist sehr weit zu fassen und wird von vielen Stellen auf unterschiedliche Art und Weise definiert. Gemeinsam haben Start-Ups hingegen die unternehmerische Umsetzung eines konkreten Vorhabens. Auch lassen sich gewisse Entwicklungsabschnitte und Problemstellungen rechtlicher und tatsächlicher Art von Start-Up-Unternehmen regelmäßig wiederfinden. Zu den Entwicklungsabschnitten von Start-Ups zählen zunächst die Unternehmensgründung, gefolgt von der Unternehmensführung in der täglichen Praxis, über Finanzierungsthematiken bis hin zu einem etwaigen Exit. 

Beratung im Bereich Startups

Gerne berate ich Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens in eine unternehmerische Aktivität umfassend von der Gründung an. Hierbei greife ich auf ein deutschlandweites Netzwerk an Partner in den Bereichen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Investoren sowie Erfahrungen im Start-Up-Sektor zurück.

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Rechtsberatung als Start-Up-Pflicht

Für Gründer ist zu beachten, dass diese als Gesellschafter und Geschäftsführer aufgrund geltender Sorgfalts- und Treuepflichten rechtlich verpflichtet sind, sich Rechtsrat einzuholen, falls ihr Wissen nicht ausreichen sollte, einzelne Rechtsfragen oder Verträge selbst in ihrer rechtlichen Tragweite zu verstehen. 

Vergünstigungen für Start-Ups

Regelmäßig sind Start-Ups weniger liquiditätsstark als etablierte Unternehmen – gleichwohl besteht ein enormes Rechtsberatungsbedürfnis von Start-Up-Unternehmen im Zeitraum vor und während der Gründung. Um diesen Konflikt abzuschwächen und aus dem Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit biete ich Start-Ups vergünstigte Angebote für die notwendigen Rechtsdienstleistungen an. Dabei biete ich jungen Unternehmen sowohl vergünstigte Stundensätze bei meinen Zeithonoraren als auch attraktive Paketpreise für gängige Produkte und Beratungsleistungen an.

Die vier Entwicklungsphasen von Start-Ups im Überblick: 

1. Gründung des Start-Ups

  • Gründung der Gesellschaft: Im Vordergrund steht hierbei die Wahl der geeignetsten Rechtsform und der Ausgestaltung der gesellschaftsrechtlichen Vertragsdokumente.
  • Anstellung von Mitarbeitern: Neben den verschiedenen Anstellungsverträgen ist zu Beginn der Start-Up-Unternehmung auch die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen anzumerken, wofür verschiedene Konstrukte, wie etwa ESOP und VSOP zur Verfügung stehen. 
  • Steuerrecht: Im Vordergrund stehen insoweit vor allem Businesspläne und steueroptimierte Gestaltungen der Gesellschaft bzw. der Beziehung zu den Anteilseignern. 
  • Gewerblicher Rechtsschutz: Das Know-How eines Start-Ups ist üblicherweise seine Daseinsberechtigung. Um diese hinreichend zu schützen sollten Marken- und Urheberrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden und Wettbewerbsverbote eingebettet werden. 

2. Unternehmensführung bestehender Start-Ups

  • Geschäftsführer: Vor allem die Bereiche (Geschäftsführer-)Haftung, Kündigung und Abberufung sollten verinnerlicht und ihren Grobzügen bekannt sein. 
  • Gesellschaft: Neben dem Außenverhältnis birgt auch das Innenverhältnis der Gesellschaft seine Hürden. So kommt es immer wieder zu Gesellschafterstreitigkeiten, die Folgeprobleme wie das Ausscheiden von Gesellschaftern und etwaige Abfindungen mit sich bringen. Zudem kann es auch früh zu der Notwendigkeit einer Kapitalerhöhung, Gesellschaftervereinbarung oder auch Geschäftsordnung kommen. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, eine Umstrukturierung der Gesellschaft vorzunehmen.
  • Mitarbeiter: Arbeitgeber zu sein bringt diverse Pflichten mit sich – die tägliche Praxis beinhaltet Anstellung, Urlaub, Kündigungen und Streitigkeiten, wobei die Einzelfälle stark voneinander abweichen können.
  • Verteidigung gegen und Durchsetzung von Abmahnungen und (unberechtigten) Ansprüchen.
  • Kooperationen: Um etwaige Synergieeffekte oder sonstige Vorteile effizient und nachhaltig nutzen zu können, werden oft Kooperationsverhältnisse eingegangen. Hierbei ist es entscheidend, einen Kooperationsvertrag auszuhandeln und zu vereinbaren, der die eigenen Interessen möglichst optimal und zukunftsorientiert durchsetzt. 

3. Start-Up-Finanzierung

  • Finanzierung: Die rechtlichen Grundlage eröffnet in Sachen Finanzierung diverse Gestaltungsoptionen. Hierbei gilt es je nach Bedarf und Lage des Start-Ups sowie Art des Investors die geeignetste Finanzierungsmöglichkeit zu finden und umzusetzen. Insoweit ist eine hinreichende vertragliche Grundlage unumgänglich.
  • Investoren: Der Einstieg von Investoren führt regelmäßig zu einem Nachjustierungsbedarf hinsichtlich der bestehenden (gesellschafts-)vertraglichen Dokumente des Start-Ups. Hier ist darauf zu achten, dass zwingende Gesellschaftsstrukturen nicht, auch nicht über Umwege, gebrochen werden. Insbesondere hinsichtlich der Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Gesellschaft. 
  • Bewertung: Von enormer Relevanz ist auch die Unternehmensbewertung eines Start-Ups für etwaige Finanzierungsrunden. 

4. Exit

  • Start-Up (Ver-)Kauf: An dieser Stelle gewinnen die Aspekte der Unternehmensbewertung sowie die Fragestellungen rund um den Unternehmenskauf mitsamt den einhergehenden Fragestellungen von Relevanz.
  • Start-Up vererben/-schenken: Im Vordergrund stehen insoweit die Beratung und Vertragsgestaltung in Sachen Vermögensschutz, Eheverträge für Unternehmer und Gesellschafter, Unternehmertestamente als auch die Unternehmensbewertung für die Erbschafts- und Schenkungssteuer. 

Individuelle Rechtsberatung.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen in jeder Phase Ihres Start-Ups beratend zur Seite. Wenden Sie sich jederzeit mit Ihrem individuellen Anliegen an mich, damit wir gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung erarbeiten können.

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Venture Capital und Mitarbeiterbeteiligung

Insbesondere berate ich umfassend in den Bereichen Venture Capital-Transaktionen und sonstigen Finanzierungsformen, wie etwa Wandeldarlehen. Gleichwohl erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen geeignete Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zur Intensivierung und Bindung Ihrer Fachkräfte und Leistungsträger. Sofern benötigt wird hierbei auf das bestehende Netzwerk zu (inter-)nationalen Recht- und Steuerkanzleien zurückgegriffen.

Beratung von Mitarbeitern

Ich berate nicht nur die Gründer und Investoren, sondern auch die Mitarbeiter von Start-Ups, in arbeitsvertraglichen Fragestellungen rund um ihren Arbeitsvertrag oder etwaige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme wie ESOP oder VSOP. Letztere beinhalten regelmäßig diverse Regelungen, welche im Idealfall durch einen fachkundigen Rechts- und/oder Steuerberater geprüft werden sollten.