Emittenten von Aktien an regulierten Märkten in der Europäischen Union haben im Wertpapierprospekt u. a. geprüfte historische Finanzinformationen sowie einen Bestätigungsvermerk für jeden abgebildeten Abschluss aufzunehmen. Im Regelfall werden diese geprüften historischen Finanzinformationen anhand von IFRS-Konzernabschlüssen dargelegt. Häufig werden jedoch auch sogenannte Pro-Forma-Finanzinformationen im Wertpapierprospekt dargestellt. Eine Notwendigkeit hierfür ergibt sich i. d. R. dann, wenn signifikante Transaktionen vor dem Börsengang durch den Emittenten vorgenommen werden.
Stellen Sie sich vor, ein Unternehmen übernimmt ein anderes Unternehmen – kein seltenes Ereignis, zumal die Anzahl von M&A Transaktionen kontinuierlich steigt. Im Konzernabschluss wird das erworbene Unternehmen ab dem Erwerbszeitpunkt berücksichtigt – das ist aber regelmäßig nicht der Konzernstichtag, so dass ein Teil der Aktivitäten des erworbenen Unternehmens (im Geschäftsjahr vor dem Erwerbszeitpunkt) im Konzernabschluss nicht berücksichtigt wird. Hier werden Pro-Forma-Finanzinformationen relevant: Sie sollen die wesentlichen Auswirkungen der Transaktion auf die historischen Abschlüsse darstellen (hypothetische GuV sowie Bilanz), so als hätte die neue Struktur bereits während des gesamten Berichtszeitraums vorgelegen.
Besonders relevant ist die Erstellung von Pro-Forma-Informationen für Emittenten, die durch die EU-Prospektverordnung verpflichtet sind, entsprechende Informationen zu veröffentlichen. Die Pro-Forma-Informationen unterliegen dabei einer Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer.
Emittenten stehen daher vor der Herausforderung der sachgerechten und regelkonformen Darstellung. Eine Herausforderung stellt es insbesondere deswegen dar, weil die Erstellung von Pro-Forma-Informationen – im Gegensatz zur regulären (Jahres-)Abschlusserstellung – nicht regelmäßig stattfindet, es also in den Unternehmen keine Routine hierzu gibt. Einzelfallbezogen ist zunächst die Bestimmung der aufzustellenden Pro-Forma-Finanzinformationen (d.h. welche Informationen?) vorzunehmen. In der Praxis kann es oft anspruchsvoll und fehleranfällig sein, den richtigen Umfang der zu erstellenden Pro-Forma-Finanzinformationen zu ermitteln. Zudem ist regelmäßig eine Anpassung der Finanzinformationen an einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden notwendig. Der Aufwand dieses Schritts ist maßgeblich von Umfang und Komplexität der Überleitung der Rechnungslegung abhängig.
Die Aufstellung der Pro-Forma-Bilanz und Pro- Forma-GuV ist schließlich in einheitlicher Währung vorzunehmen. Nach Aufsummierung der ermittelten Pro-Forma- Anpassungen ergeben sich die Pro-Forma-Finanzinformationen in Spaltenform. In einem letzten Schritt ist es erforderlich, die Pro-Forma-Erläuterungen in einem sachgerechten Umfang und Detailierungsgrad zu erstellen und im Falle einer Prüfungspflicht frühzeitig die Pro-Forma-Finanzinformationen mit dem Abschlussprüfer abzustimmen.